Änderung der Umsatzsteuer bei Erdgas zum 01.04.2024
Im Zuge der Energiekrise wurde die Umsatzsteuer (MwSt.) auf Erdgas zum 01.10.2022 auf 7 % reduziert, um die steigenden Gaspreise etwas abzupuffern. Grundlage hierfür war das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gliaseferungen über das Erdgasnetz. Da die Energiepreise zwischenzeitlich deutlich gesunken sind, läuft diese Maßnahme planmäßig zum 31.03.2024 aus.
- Überblick Mehrwertsteuersätze Gas:
Bis 30.09.2022 – 19% MwSt.
01.10.2022 bis 31.03.2024 – 7% MwSt.
Ab 01.04.2024 – 19% MwSt.
- Was sollten Sie wissen?
Wenn Sie in den letzten Wochen einen Gasvertrag abgeschlossen haben, wurde dieser in der Regel mit 7 % MwSt berechnet. Liegt der Lieferbeginn nach dem 31.03.2024, wurden die Preise in der Vertragsbestätigung des Lieferanten allerdings wieder mit der dann gültigen MwST von 19% bestätigt und entsprechend ausgewiesen. Aktuell passen die Lieferanten ihre Gaspreise auf 19 % MwSt an, so dass in Kürze die Preise in der Vertragsbestätigung nicht mehr von den Preisen im Vertragsformular abweichen sollten.
Bitte achten Sie auf die unterschiedlichen Preise, um eine Verwechslung zu vermeiden!
- Was heißen die gestiegenen Preise für Sie?
Obwohl die Kosten für Gas durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer steigen, ergibt sich daraus in der Regel kein Sonderkündigungsrecht für den Gasvertrag, denn die Umsatzsteuer richtet sich ausschließlich nach gesetzlichen Vorgaben und liegt nicht im Einflussbereich der Lieferanten.
So erhöhen beispielsweise die einige Versorger den Grundpreis zum 01.04.2024, ohne dass die Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben. Teilweise erhalten die Kunden aber durch eine gleichzeitige Senkung des Arbeitspreises sogar einen reduzierten Abschlag.
Übrigens sind die Lieferanten nicht verpflichtet, über die Steuererhöhung zu informieren.
UNSER TIPP:
Mit der Erhöhung der MwSt. steigen die Kosten für private Verbraucher deutlich. Dies kann insbesondere bei großen Verbräuchen sehr teuer werden, so dass sich eine Tarifoptimierung für die Verbraucher lohnt.
- Noch ein Hinweis: Gaspreisbremse und Senkung der Umsatzsteuer sind zwei unterschiedliche Themen
Nicht zu verwechseln ist die jetzt anstehende Anhebung der Mehrwertsteuer für Gas mit dem Wegfall der Gaspreisbremse. Diese galt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und ist damit bereits zum Jahresbeginn ausgelaufen.
Bei Fragen bitte melden.
Mit freundlichen Grüßen
Euer A.C. Heyer
#zukunftscampus #campusclub #antoniocamilloheyer
A.C. Heyer
Makler + Finanzcoach
Energiekostenoptimierer
Zertifizierter Fachberater für Firmenvorsorge +
Fachberater f. betriebl. Altervorsorgemanagement
Grafenmühlenweg 222 51069 Köln – Dellbrück
Mobil: +49 178 822 14 20
Tel.: +49 221 913 92 647
Fax: +49 221 913 92 648
E-Mail: acheyer1963@gmail.com